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   BVerwG, 11.06.1975 - VIII C 63.73   

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BVerwG, 11.06.1975 - VIII C 63.73 (https://dejure.org/1975,446)
BVerwG, Entscheidung vom 11.06.1975 - VIII C 63.73 (https://dejure.org/1975,446)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Juni 1975 - VIII C 63.73 (https://dejure.org/1975,446)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anerkennung einer Wohnung als steuerbegünstigt - Anerkennung der Bezugsfertigkeit eines Hauses - Berechnung einer Wohnflächengrenze

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Widerspruchsbescheid - Gemeinde - Steuerbegünstigte Wohnung - Erhebung von Grundsteuer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 48, 331
  • NJW 1976, 123
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 11.03.1970 - IV C 59.67

    Klagebefugnis einer Gemeinde gegen einen einen gemeindlichen Verwaltungsakt im

    Auszug aus BVerwG, 11.06.1975 - VIII C 63.73
    Dies hat das Bundesverwaltungsgericht im übertragenen Wirkungskreis der Gemeinden bereits mehrfach grundsätzlich bejaht (Urteile vom 11. März 1970 - BVerwG IV C 59.67 -[Buchholz 445.4 § 19 WHG Nr. 3 = DÖV 1970, 605 = DVBl. 1970, 580] und vom 21. Juni 1974 [a.a.O.]).

    Diese Auffassung hat nicht nur der Hessische Verwaltungsgerichtshof im vorliegenden Verfahren vertreten, sondern" auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof im Urteil vom 18. Dezember 1962 = BayVBl. 1963, 216 (217) = VGH n.F. 16, 7 (vgl. dazu Urteil vom 11. März 1970 - BVerwG IV C 59.67 -) und das.

  • BFH, 21.10.1970 - I R 94/68
    Auszug aus BVerwG, 11.06.1975 - VIII C 63.73
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 30. Oktober 1963 - BVerwG V C 219.62 - [Buchholz 310 § 42 VwGO Nr. 11 = DÖV 1964, 205 = DVBl. 1964, 191 = JZ 1964, 301], BVerwGE 18, 154 [157], 36, 192 [199 f.]) ist indessen ein Antrag der genannten Art nach § 42 Abs. 2 VwGO unzulässig, wenn offensichtlich eindeutig nach keiner Betrachtungsweise die von der Klägerin geltend gemachten Rechte bestehen können (vgl. auch BSGE 26, 237; BFH 100, 295).

    Denn nach § 33 Abs. 1 Nr. 1 FGO müßte die Gemeinde dagegen den Finanzrechtsweg beschreiten, der ihr, wenn die Voraussetzungen in § 40 Abs. 3 FGO fehlen, nach § 40 Abs. 2 FGO nicht eröffnet ist (vgl. BFH 100, 295 [297 ff.]).

  • BFH, 07.06.1957 - III 149/56 S

    Rechtsschutz einer steuerberechtigten Gemeinde gegen einen Grundsteuermeßbescheid

    Auszug aus BVerwG, 11.06.1975 - VIII C 63.73
    Den Gemeinden, und damit der Klägerin, verbleibt nur, aufgrund der ihnen vom Finanzamt im Steuermeßbescheid zur Verfügung gestellten Daten (BFH 65, 114 [118]) die Grundsteuer nach dem Hebesatz festzusetzen (§ 21 Abs. 1 GrdstG).
  • BFH, 24.09.1970 - II R 101/69

    Aufhebung des angefochtenen Steuerbescheids - Rückwirkende Erweiterung -

    Auszug aus BVerwG, 11.06.1975 - VIII C 63.73
    Da es nicht Sache der Gemeinden ist, über die Auswirkungen der Steuerbegünstigung nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz auf die Grundsteuer zu entscheiden, werden sie durch eine Entscheidung über diese Steuerbegünstigung auch nicht in einem mit der Erhebung der Grundsteuer zusammenhängenden Recht betroffen (BFH 75, 632 [635], vgl. auch BFH 100, 293 [299]).
  • BFH, 25.05.1962 - I 129/59 S

    Rechtsmittelbefugnis der Gemeinden gegen Grundsteuermessbescheide

    Auszug aus BVerwG, 11.06.1975 - VIII C 63.73
    Da es nicht Sache der Gemeinden ist, über die Auswirkungen der Steuerbegünstigung nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz auf die Grundsteuer zu entscheiden, werden sie durch eine Entscheidung über diese Steuerbegünstigung auch nicht in einem mit der Erhebung der Grundsteuer zusammenhängenden Recht betroffen (BFH 75, 632 [635], vgl. auch BFH 100, 293 [299]).
  • BVerwG, 30.10.1963 - V C 219.62

    Kann gegen einen Schwerbeschädigtenausweis mit der Behauptung geklagt werden, der

    Auszug aus BVerwG, 11.06.1975 - VIII C 63.73
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 30. Oktober 1963 - BVerwG V C 219.62 - [Buchholz 310 § 42 VwGO Nr. 11 = DÖV 1964, 205 = DVBl. 1964, 191 = JZ 1964, 301], BVerwGE 18, 154 [157], 36, 192 [199 f.]) ist indessen ein Antrag der genannten Art nach § 42 Abs. 2 VwGO unzulässig, wenn offensichtlich eindeutig nach keiner Betrachtungsweise die von der Klägerin geltend gemachten Rechte bestehen können (vgl. auch BSGE 26, 237; BFH 100, 295).
  • BVerwG, 20.03.1964 - VII C 10.61

    Eingemeindung eines gemeindefreien Gebiets als Verwaltungsakt

    Auszug aus BVerwG, 11.06.1975 - VIII C 63.73
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 30. Oktober 1963 - BVerwG V C 219.62 - [Buchholz 310 § 42 VwGO Nr. 11 = DÖV 1964, 205 = DVBl. 1964, 191 = JZ 1964, 301], BVerwGE 18, 154 [157], 36, 192 [199 f.]) ist indessen ein Antrag der genannten Art nach § 42 Abs. 2 VwGO unzulässig, wenn offensichtlich eindeutig nach keiner Betrachtungsweise die von der Klägerin geltend gemachten Rechte bestehen können (vgl. auch BSGE 26, 237; BFH 100, 295).
  • BVerwG, 19.06.1963 - V C 198.62
    Auszug aus BVerwG, 11.06.1975 - VIII C 63.73
    Sie war nicht gewollt (BVerwGE 16, 165).
  • BSG, 28.04.1967 - 3 RK 26/63

    Klageweise Verpflichtung einer Aufsichtsbehörde eine Aufsichtsanordnung gegenüber

    Auszug aus BVerwG, 11.06.1975 - VIII C 63.73
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 30. Oktober 1963 - BVerwG V C 219.62 - [Buchholz 310 § 42 VwGO Nr. 11 = DÖV 1964, 205 = DVBl. 1964, 191 = JZ 1964, 301], BVerwGE 18, 154 [157], 36, 192 [199 f.]) ist indessen ein Antrag der genannten Art nach § 42 Abs. 2 VwGO unzulässig, wenn offensichtlich eindeutig nach keiner Betrachtungsweise die von der Klägerin geltend gemachten Rechte bestehen können (vgl. auch BSGE 26, 237; BFH 100, 295).
  • BVerwG, 21.06.1974 - IV C 17.72

    Unzulässige Klage einer Stadt gegen eigenes Organ

    Auszug aus BVerwG, 11.06.1975 - VIII C 63.73
    Eine Anfechtung ist aber dann möglich, wenn die einem übergeordneten Rechtsträger angehörende Widerspruchsbehörde durch ihren Widerspruchsbescheid Rechte des Trägers der Ausgangsbehörde verletzt (Urteil vom 21. Juni 1974 BVerwGE 45, 207).
  • BVerwG, 11.06.1975 - VIII C 52.73

    Steuerbegünstigte Wohnung - Anrechnung von Kellergeschoßräumen - Einfamilienhaus

  • VGH Baden-Württemberg, 28.02.2005 - 1 S 1312/04

    Aufgaben im Bereich des Leichenwesens sind Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach

    Denn ungeachtet der rechtlichen Qualifizierung der Weisungsaufgaben, die an die Stelle der Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis getreten sind, werden auch hier erweiterte staatliche Steuerungsmöglichkeiten durch Einwirkungsrechte der Fachaufsicht gewährleistet (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 11.6.1975 - VIII C 63.73 -, Buchholz 401.4 § 1 GrStG Nr. 3; vom 21.6.1974 - IV C 17.72 -, BVerwGE 45, 207 ; vom 11.3.1970 - IV C 59.67 -, Buchholz 445.4 § 19 WHG Nr. 3).

    Die Klägerin möchte demnach das rechtliche Umfeld klären, in dem sie ihre Bestattungseinrichtung betreibt; die mittelbaren finanziellen Auswirkungen auf ihre Einnahmesituation verschaffen ihr diese Möglichkeit aber nicht (vgl. auch zur fehlenden Klagebefugnis der Gemeinde bei der Feststellung der Besteuerungsgrundlagen der Realsteuern BVerwG, Urteil vom 11.6.1975 - VIII C 63.73 -, BVerwGE 48, 331 ; sowie zur Verneinung eines Klagerechts der hebesatzberechtigten Gemeinden nach § 40 Abs. 2 und 3 FGO gegen Grundsteuer- und Gewerbesteuermessbescheide siehe nur BFH, Urteil vom 30.1.1976 - III R 60/74 -, BFHE 118, 285; FG München, Beschluss vom 6.2.1996 - 7 V 2924/95 -, EFG 1996, 712; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 15.7.1999 - 3 K 242/95 -, EFG 2000, 89, und Söhn, StuW 1993, 354 ).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.09.2000 - 11 A 10349/99
    Auch in seinen in diesem Zusammenhang vom Bundesverwaltungsgericht zitierten früheren Entscheidungen wurde unter derartigen Umständen ein Feststellungsantrag jeweils als unbegründet angesehen (vgl. BVerwG, Urteile vom 11. Juni 1975 -- 8 C 63.73 -- BVerwGE 48, 331 (335) und vom 22. September 1976 -- 1 C 9.71 -- BayVBl. 1977, 153 (154)).
  • BVerwG, 24.08.1979 - 1 B 76.76

    Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis auf der Grundlage der Informationsfreiheit

    Darüber hinaus könnte die begehrte Feststeilung nur getroffen werden, wenn der (erledigte) Verwaltungsakt auch den Kläger in seinen Rechten verletzt hätte (BVerwGE 48, 331 [335]; Urteil vom 22. September 1976 - BVerwG 1 C 9.71 -).
  • BVerwG, 16.10.1980 - 1 B 809.80

    Antrag auf Ausstellung einer Duldungsbescheinigung an einen Asylbewerber -

    Einem Fortsetzungsfeststellungsantrag nach § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO kann nicht entsprochen werden, wenn vor Erledigung des Verwaltungsakts auch der Aufhebungsantrag nach § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO wegen Unzulässigkeit der Klage oder mangels einer Rechtsverletzung des Klägers hätte abgewiesen werden müssen (BVerwGE 26, 161 [167]; 48, 331 [335]; Beschluß vom 24. August 1979 - BVerwG 1 B 76.76 - Buchholz, a.a.O. § 2 AuslG Nr. 16).
  • BVerwG, 23.10.1980 - 1 B 423.80

    Bescheinigung des Aufenthaltrechts von Asylbewerbern während der Dauer des

    Einem Fortsetzungsfeststellungsantrag nach § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO kann nicht entsprochen werden, wenn vor Erledigung des Verwaltungsakts auch der Aufhebungsantrag nach § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO wegen Unzulässigkeit der Klage oder mangels einer Rechtsverletzung des Klägers hätte abgewiesen werden müssen (BVerwGE 26, 161 [167]; 48, 331 [335]; Beschluß vom 24. August 1979 - BVerwG 1 B 76.76 - Buchholz, a.a.O. § 2 AuslG Nr. 16).
  • BVerwG, 23.10.1980 - 1 B 424.80

    Duldungsverfügung im Asylverfahren als begünstigender Verwaltungsakt -

    Einem Fortsetzungsfeststellungsantrag nach § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO kann nicht entsprochen werden, wenn vor Erledigung des Verwaltungsakts auch der Aufhebungsantrag nach § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO wegen Unzulässigkeit der Klage oder mangels einer Rechtsverletzung des Klägers hätte abgewiesen werden müssen (BVerwGE 26, 161 [167]; 48, 331 [335]; Beschluß vom 24. August 1979 - BVerwG 1 B 76.76 - Buchholz, a.a.O. § 2 AuslG Nr. 16).
  • BVerwG, 17.10.1980 - 1 B 760.80

    Ausstellen einer Duldungsbescheinigung für einen Asylbewerber - Duldung als

    Einem Fortsetzungsfeststellungsantrag nach § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO, wie ihn der Kläger gestellt hat, kann nicht entsprochen werden, wenn vor Erledigung des Verwaltungsakts auch der Aufhebungsantrag nach § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO wegen Unzulässigkeit der Klage oder mangels einer Rechtsverletzung des Klägers hätte abgewiesen werden müssen (BVerwGE 26, 161 [167]; 48, 331 [335]; Beschluß vom 24. August 1979 - BVerwG 1 B 76.76 - Buchholz, a.a.O. § 2 AuslG Nr. 16).
  • VGH der Union Evangelischer Kirchen in der Evangelischen Kirche in Deutschland, 11.12.1978 - VGH 25/78
    Was dem Gericht vor der Erledigung des angefochtenen Verwaltungsakts versagt war, wird ihm nicht nach der Erledigung des angefochtenen Verwaltungsaktes und Übergang auf den Feststellungsantrag nach § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO wieder ermöglicht (vgl. BVerwGE 48, 331 ).
  • VGH der UEK, 11.12.1978 - 25/78
    Was dem Gericht vor der Erledigung des angefochtenen Verwaltungsakts versagt war, wird ihm nicht nach der Erledigung des angefochtenen Verwaltungsaktes und Übergang auf den Feststellungsantrag nach § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO wieder ermöglicht (vgl. BVerwGE 48, 331 ).
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